Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Tag der ersten Eintragung: 09.04.2002 Satzung Blatt 9 d.A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Fall 2
Protokoll Blatt 65-75 der Akten
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 01.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 07.01.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck),10 (Verfahrensordnung),11 ( Vorstand), 14 (Vermögensanfall) und 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.