Handelsregister · VR 1532

Chronologischer Auszug

Förderverein der Evangelischen Studierendengemeinde Passau e. V. · Amtsgericht Passau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Förderer der Evangelischen Studentengemeinde
Passau e.V.

b)
Passau
a)
Jeder Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem
weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte, die
den Verein mit mehr als 2000,-- DM belasten,
Dienstverträge und Grundstücksverträge ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Müller, Markus, Bankkaufmann, Passau
Schriftführer:
Jacob, Frank, Student, Passau
2. Vorsitzende:
Kopelke, Kerstin, Rechtsreferendarin, Nürnberg
Kassier:
Böing, Jan, Passau, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 03.12.1993 geändert am 30.05.1998.
a)
26.02.2004
Kohout

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.01.1994.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3, 7 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Kassier:
Böing, Jan, Passau, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorstand:
Reckziegel, Stefan, Passau, *XX.XX.XXXX
a)
29.09.2008
Zoglauer
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Kopelke, Kerstin, Rechtsreferendarin, Nürnberg
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Delisle, Elisabeth, München, *XX.XX.XXXX
a)
26.09.2012
Kohout
4a)
Förderverein der Evangelischen Studierendengemeinde Passau
e. V.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit
Wirkung gegen Dritten in der Weise beschränkt, dass
zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie zu jeglichen
Verpflichtungen und Verfügungen, wenn sie im Einzelfall
oder bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf ein
Kalenderjahr einen Betrag von 1.000,00 Euro übersteigen,
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurden geändert: §§ 1 (Name), 14 (Vorstand) und 15 (Beschränkung der
Vertretungsmacht des Vorstands).
a)
20.12.2016
Kohout

b)
Beschluss Bl. 18 SB; Neue
Satzung Bl. 19 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.