Handelsregister · VR 1532
Chronologischer Auszug
Förderverein der Evangelischen Studierendengemeinde Passau e. V. · Amtsgericht Passau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Förderer der Evangelischen Studentengemeinde Passau e.V. b) Passau | a) Jeder Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 2000,-- DM belasten, Dienstverträge und Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Müller, Markus, Bankkaufmann, Passau Schriftführer: Jacob, Frank, Student, Passau 2. Vorsitzende: Kopelke, Kerstin, Rechtsreferendarin, Nürnberg Kassier: Böing, Jan, Passau, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 03.12.1993 geändert am 30.05.1998. | a) 26.02.2004 Kohout b) Tag der ersten Eintragung: 05.01.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3, 7 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Kassier: Böing, Jan, Passau, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Reckziegel, Stefan, Passau, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2008 Zoglauer | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzende: Kopelke, Kerstin, Rechtsreferendarin, Nürnberg Gewählt: 2. Vorsitzende: Delisle, Elisabeth, München, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2012 Kohout | ||
| 4 | a) Förderverein der Evangelischen Studierendengemeinde Passau e. V. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritten in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu jeglichen Verpflichtungen und Verfügungen, wenn sie im Einzelfall oder bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf ein Kalenderjahr einen Betrag von 1.000,00 Euro übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1 (Name), 14 (Vorstand) und 15 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands). | a) 20.12.2016 Kohout b) Beschluss Bl. 18 SB; Neue Satzung Bl. 19 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.