Handelsregister · VR 340247

Chronologischer Auszug

Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Haiterbach e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Haiterbach
e.V.

b)
Haiterbach
a)
Vorstand i.S. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende, der Rechner und ein
weiteres Mitglied. Kraft Amtes gehören entweder der
erste oder der zweite Vorsitzende des
Kirchengemeinderates dem Vorstand an. Je zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.

b)
1. Vorsitzender:
Fuchs, Jürgen, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Rechner:
Scheu, Thomas, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
weiteres Mitglied:
Fuchs, Iris, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender und 1. Vorsitzender des
Kirchengemeinderates:
Bahret, Albrecht, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 04.10.1990 mit Änderung vom 14.05.2014.
a)
02.03.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
27.11.1990
Satzung:
Sonderband
Blatt 37 - 40
2b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Palmer, Martin, Horb am Neckar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
weiteres Mitglied:
Scheu, Thomas, Haiterbach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Rechner:
Palmer, Anita, Horb am Neckar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender und 1. Vorsitzender des
Kirchengemeinderates:
Bahret, Albrecht, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
weiteres Mitglied:
Fuchs, Iris, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Rechner:
Scheu, Thomas, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
a)
11.02.2022
Kramer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.