Handelsregister · VR 1040

Chronologischer Auszug

Förderverein der Eduard-Mörike-Schule Ulm e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der Eduard-Mörike-Schule e.V.

b)
Ulm
a)
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in die Weise
beschränkt, dass bei Mittelverwendungen über 500,00
DEM eine Beschluß mit einer 2/3-Mehrheit des
Vorstandes erforderlich ist.

b)
2. Vorsitzender:
Bucher, Gerd, Konrektor, Herrlingen
1. Vorsitzende:
Dschida, Birgit, Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Gesellschaftsvertrag vom 12.10.1987 mit Änderung vom 10.12.1987 zuletzt geändert am
16.04.1991
a)
03.04.2006
Machold

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.04.2006.

Tag der ersten Eintragung:
22.04.1988

Satzung:
Blatt 29

Änderungsbeschluss:
Blatt 53/55
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Mittelverwendungen über 500,00
DM ein Beschluß mit 2/3-Mehrheit des Vorstandes
erforderlich ist.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Formentini, Ulrike, Ulm, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Uhrbach, Gabriela, Ulm, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Bucher, Gerd, Konrektor, Herrlingen
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Dschida, Birgit, Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2011
Wilhelm
3a)
Name geändert; nun:
Förderverein der Eduard-Mörike-Schule Ulm e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Mittelverwendungen über 400,00
EUR ein Beschluß mit 3/4-Mehrheit des Vorstandes
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.04.2011
Wilhelm

b)
Satzung:
Blatt 86/89
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Leinmüller, Nina, Ulm, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Lanzinger, Gerhard, Sontheim an der Brenz,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Formentini, Ulrike, Ulm, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Uhrbach, Gabriela, Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
09.11.2015
Kessler
5b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Thurow, Felix Peter, Ulm, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Ruf, Constanze Doris, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Leinmüller, Nina Constanze, Ulm, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lanzinger, Gerhard, Sontheim an der Brenz,
*XX.XX.XXXX
a)
20.04.2023
Mutlu
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Höhe und Verwendung der Beiträge), § 7 (Vorstand)
und § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
11.07.2024
Mutlu

b)
Satzung:
Blatt 117/118

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.