Handelsregister · VR 2322
Chronologischer Auszug
Förderverein der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Pfungstadt e.V. · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Pfungstadt e.V. b) Pfungstadt | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. b) Stellvertretender Vorsitzender: Spangenberg, Jörg, Student, Pfungstadt Schatzmeisterin: Neumann, Ilse, Pfungstadt 1. Vorsitzender: Denefleh, Lutz W., Pfungstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.06.1991 zuletzt geändert am 27.03.1992 | a) 24.04.2006 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 23.01.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 19 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Spangenberg, Jörg, Student, Darmstadt Nicht mehr Schatzmeisterin: Neumann, Ilse, Riedstadt Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Kissel, Rainer, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Hilbers, Helge, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2013 Vallbracht b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedsbeitrag), 5 (Beendigung Mitgliedschaft) und 9 (Kassenprüfer) beschlossen. | a) 28.06.2017 Braunstein b) Fall 3 Beschluss Blatt 82-85 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.