Handelsregister · VR 390986
Chronologischer Auszug
Förderverein der Christusgemeinde Lahr e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der Christusgemeinde Lahr e.V. b) Lahr | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. b) 1. Vorsitzender: Leser, Wolfgang, Lahr, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kieninger, Werner, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.01.2004 mit Nachtrag vom 19.02.2004. | a) 22.01.2015 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 04.06.2004 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Prof. Dr. Fleischmann, Dietrich, Lahr, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Kieninger, Werner, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 07.09.2015 Transier-Lang | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder davon ist einzelvertretungsberechtigt. b) Gewählt als 1. Vorsitzender: Dr. Voltz, Markus Reinhard, Lahr, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Leser, Wolfgang, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 05.06.2019 Transier-Lang b) Satzung: AS. 81 ff. | |
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Prof. Dr. Fleischmann, Dietrich, Lahr, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Krauß, Jörg, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2022 Gottschaldt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.