Handelsregister · VR 261286
Historischer Auszug
Förderverein der Burgschule Hegnach e.V. · Amtsgericht Stuttgart
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Amtsgericht
Waiblingen
Vereinsregister
vr
1286
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
“Eintra-
|
b)Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung.
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
+
L
1
2
|
3
4
5
1
a.
Förderverein
der
a.
Vorstand
im
Sinne
des
&
26
BGB
sind
der
a.
Die
Satzung
ist
am
22.
September
2004
errichtet.
a.
14.12.2004
Burgschule
Hegnach
e.V.
(1.)
Vorsitzende
und
der
stellvertretende
b.
Waiblingen
-
Hegnach
|
(2.)
Vorsitzende.
Beide
Vorstandsmitglieder
vertreten
den
Verein
jeweils
einzeln.
|
b.
Satzung
Bl.
2
Sbd
b.
Dr.
Michael
Hilligardt,
Waiblingen,
geb.
am
31.05.1961
-
(1
.)
Vorsitzender
-
Elke
Kienzle-Simon,
Waiblingen,
geb.
am
27.10.1955
-
stellvertretende
(2.)
Vorsitzende
-
.—
——m———d.
u
|——————
mm
EEE
EEE
EEE
A
EEE
-_——
2
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
am
28.11.2008
wurde
a.
22.05.2009
die
Satzung
in
8
2
(Zweck)
ergänzt.
—
b.
Beschluss
Bl..5
SBd.,
-
Satzung
Bi.
7
SBd.
3.
|
|
Ib)
Nadja
Strangfeld,
geb.
22.10.1977,
Waiblingen
|
|
|
nn
.
|
|
a.
11.01.2010
-
(1.)
Vorsitzende
-
(
Dr.
Michael
Hilligardt
ist
aus
dem
Vorstand
e
ausgeschieden.
-
een
ı
->
V
een
1
4
Susanne
Michaela
Dube,
geb.
am
12.11.1972
,
Waib-
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
am
15.7.2010
und
Vor-
a.
19.12.2013
lingen
standsbeschluss
vom
13.3.2013
wurde
die
Satzung
-
insbesondere
im
\
Hinblick
auf
steuerrechtliche
Bestimmungen
-
geändert
und
neu
ge-
G,
-
1.
Vorsitzende
-
fasst.
Vorstand
neu
bestellt.
Nadja
Strangfeld
ist
aus
dem
b.
Beschluss
Bl.
Vorsänd
ausgeschieden.
|
11+13
SBd,
Satzung
BI.14
SBd.
RS
121
Kareiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Waiblingen
Vereinsregister
Blatt
As
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragun
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
s
1
2
|
3
4
--
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
i
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Waiblingen
wurde
die
Kennziffer
26
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
000
RS
121
(Rücksei
i
-
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3,99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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