Handelsregister · VR 520

Registerinformationen

Förderverein der Burggrabenschule e.V. · Amtsgericht Fritzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein der Burggrabenschule e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Gudensberg-Obervorschütz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 520
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Letzte Eintragung
30.07.2025
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jana Erler

Gudensberg

Vorstand

Dana Ladermann

Gudensberg

Vorstand

Carina Giese

Gudensberg

Vorstand

Jutta Müller

Gudensberg

Vorstand

Stephie Prien

Gudensberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  • Tag der ersten Eintragung: 11.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 67 d. A.
  • Anmeldung Blatt 70
  • Anmeldung Blatt 86 der Akte
  • Fall 3
  • Anmeldung Blatt 96 (103) der Akte
  • Fall 4
  • Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belasten oder für mehr als 1 Jahr verpflichten, bedarf es der Mitwirkung von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern. Ausgenommen sind hier Arbeitsverträge mit Mitarbeitern im Zweckbetrieb "Ganztag", diese sind von Geschäftsführer/in und 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
  • Anmeldung Blatt 108 der Akte
  • Satzung Blatt 154/155 der Akte
  • Fall 5
  • Anmeldung Blatt 161 der Akte
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 169 der Akte
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 198 der Akte
  • Satzung Blatt 203 - 210 der Akte
  • Fall 9

Satzung

  • Satzung vom 12.12.1996 zuletzt geändert am 24.11.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Ziel/Zweck des Vereins), 4 (Beginn/Ende der Mitgliedschaft), 8 (Vorstand), 9 (Mitgliederversammlung), 11 (Zweckbetrieb "Ganztag" und "Geschäftsführung Zweckbetrieb Ganztag"), 12 (Datenschutzklausel), 13 (Auflösung des Vereins) und 14 (Gerichtsstand/Erfüllungsort) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Sitz des Vereins/Geschäftsjahr), 2 (Ziel/Zweck des Vereins), 8 (Vorstand) und 11 (Zweckbetrieb "Mittagstisch") beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.