Handelsregister · VR 7470

Registerinformationen

Förderverein der Bertolt-Brecht-Gesamtschule Bonn e.V. · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderverein der Bertolt-Brecht-Gesamtschule Bonn e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 7470
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
26.03.2024
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Björn Richter

Bonn

Vorstand

Daniela Karin John-Mittelbach

Bonn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 04.03.1998 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.09.2001 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, sowie die §§ 2 (Zwweck des Vereins, Gemeinnützigkeit), 7 (Mitgliederversammlung) und 8 (Vorstand) und die Schlussformel beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit) und 10 (Vereinsvermögen, Verwendung des Vereinsvermögen bei Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) und die Neueinfügung von § 11 (Datenschutz) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.08.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2005.
  • Satzung Blatt 53 der Akten
  • Beschluss Blatt 71 der Akten
  • Satzung Blatt 80 der Akten
  • Satzung Blatt 98 der Akten
  • Beschluss Blatt 157-158 der Akten
  • Satzung Blatt 160 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.