Handelsregister · VR 490237

Chronologischer Auszug

Förderverein der August-Ganther-Schule Oberkirch e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der August-Ganther-Schule Oberkirch e.V.

b)
Oberkirch
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jeweils zwei Vorsitzende gemeinsam.

b)
1. Vorsitzende:
Casella, Angelika, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Drewing, Waltraud, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzende:
Erdrich, Ursula, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 01.07.1996 mit Änderung vom 21.05.2007.
a)
09.12.2014
Hurst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
26.02.1997
2b)
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Koch, Kathrin, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Tesmer, Christine Franziska, geb. Danner, Oberkirch,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Casella, Angelika, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Drewing, Waltraud, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
a)
29.03.2016
Maier
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
ergänzt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem
3.Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils zu zweit.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Stürzel, Marion Helene Luise, Oberkirch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Tesmer, Christine Franziska, geb. Danner, Oberkirch,
*XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2.Vorsitzender:
Becker, Heiko, Offenburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.11.2024
Tänzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.