Handelsregister · VR 490237
Chronologischer Auszug
Förderverein der August-Ganther-Schule Oberkirch e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein der August-Ganther-Schule Oberkirch e.V. b) Oberkirch | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorsitzende gemeinsam. b) 1. Vorsitzende: Casella, Angelika, Oberkirch, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Drewing, Waltraud, Oberkirch, *XX.XX.XXXX 3. Vorsitzende: Erdrich, Ursula, Oberkirch, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.07.1996 mit Änderung vom 21.05.2007. | a) 09.12.2014 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 26.02.1997 |
| 2 | b) Gewählt als 1. Vorsitzende: Koch, Kathrin, Oberkirch, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzende: Tesmer, Christine Franziska, geb. Danner, Oberkirch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Casella, Angelika, Oberkirch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Drewing, Waltraud, Oberkirch, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2016 Maier | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem 3.Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils zu zweit. b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Stürzel, Marion Helene Luise, Oberkirch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Tesmer, Christine Franziska, geb. Danner, Oberkirch, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2.Vorsitzender: Becker, Heiko, Offenburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2024 Tänzel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.