Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 27.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 250,00 ERUO belasten, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses mit 2/3 Mehrheit. Beschlüsse des Vorstandes müssen mit 2/3 Mehrheit gefasst werden.
Anmeldung Blatt 70 HA
Anmeldung Blatt 7 Sonderband
Anmeldung Blatt 8 Sonderband
Beschluss Blatt 9 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 18 Sonderband
Beschluss Blatt 19ff Sonderband
Anmeldung Blatt 31 Sonderband
Beschluss Blatt 22 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 27.11.1991 zuletzt geändert am 05.12.1996
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2004 hat die Änderung der §§ 4 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.