Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist nicht befugt ohne Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung Grundstücke oder grundstückgleiche Rechte zu erwerben oder zu verkaufen, sich an Gesellschaften zu beteiligen, selbst oder mit Dritten zu gründen, oder Darlehen mit mehr als 3.000,00 EUR zu gewähren oder aufzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Christine Schilling-Beck
Konstanz
Vorstand
Thomas Maria Glenzer
Kreuzlingen
Vorstand
Götz W. Schroeder
Konstanz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.02.2015.