Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. und 2. Vorsitzender. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Der Gesamtvorstand, der aus 6 Personen besteht, wählt aus seiner Mitte den 1. und 2. Voristzenden und 4 Beisitzer. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand verfügt selbständig über Ausgaben aus Mitgliedsbeiträgen bis zur Höhe des dreifachen Aufkommens der jährlichen Beiträge.
Tag der ersten Eintragung: 22.02.1905 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2006.
Fall 3
Satzung Blatt 19-24 der Akten
Satzung
Satzung vom 01.11.1904
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz,Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 10 (Wissenschaftlicher Beirat) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.