Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass 1. er nur im Einzelfall über Sonderausgaben im Sinne der Satzung bis zu einer Höhe von 500,- EUR verfügen darf, 2. zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marlene Weiner
Wiehl
Vorstand
Ulrich Sabel
Kürten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.1985, zuletzt geändert am 04.11.2002
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie die Änderung in § 2 (Zweck ders Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Aufgaben des Vorstandes und § 17 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 823 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 16.11.2009.
letzte Satzungsneufassung Blatt 51-55, 7 in Verbindung mit Blatt 40-42 der bisherigen Akte
Beschluss Blatt 16-25 des Sonderbandes
Wortlaut der Satzung Blatt 26-31 des Sonderbandes
Beschluss Blatt 36-38 Sdb., Wortlaut der Satzung Blatt 39-50 Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.