Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Der Vorstand ist nur im Rahmen der vorhandenen Geldmittel befugt, Ausgaben zu tätigen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 150,00 Euro ist ein Beschluss mit 2/3 Mehrheit des Vorstandes notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jessica Sundara
Furtwangen im Schwarzwald
Vorstand
Rebecca Schwarz-Biesemann
Furtwangen im Schwarzwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.06.2002
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.10.2005
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