Handelsregister · VR 3994 HB
Chronologischer Auszug
Förderverein Allgemeine Berufsschule in Bremen e.V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderverein Allgemeine Berufsschule in Bremen e.V. b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden. Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. b) 1. Vorsitzender: 1. Haase, Günter, Osterholz-Scharmbeck 2. Vorsitzender: 2. Bonk, Winfried, *XX.XX.XXXX, Oldenburg Kassenwart: 3. Meyer, Jan Henrik, *XX.XX.XXXX, Bremen Beisitzer: 4. Borris, Frank, *XX.XX.XXXX, Bremen Beisitzerin: 5. Bosecker, Erika, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 10.09.1984 zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.05.1986 | a) 17.12.2006 Lieder, Stephanie b) Satzung Bl. 6/13 Protokoll Bl. 26/29 |
| 2 | b) Ausgeschieden: 1. Haase, Günter Ausgeschieden: 4. Borris, Frank Änderung zu Nr. 2: Nunmehr 1. Vorsitzender: Bonk, Winfried, *XX.XX.XXXX, Oldenburg 2. Vorsitzende: 6. Ahrens, Ute, *XX.XX.XXXX, Bremen Beisitzer: 7. Niemeyer, Reinhardt, *XX.XX.XXXX, Oldenburg | a) 17.12.2006 Lieder, Stephanie b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 5b) wird wie folgt ergänzt: Tag der ersten Eintragung: 23.01.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.