Handelsregister · VR 3994 HB

Chronologischer Auszug

Förderverein Allgemeine Berufsschule in Bremen e.V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein Allgemeine Berufsschule in Bremen e.V.

b)
Bremen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem
Kassenwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch den 1. Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Haase, Günter, Osterholz-Scharmbeck

2. Vorsitzender:

2.
Bonk, Winfried, *XX.XX.XXXX, Oldenburg

Kassenwart:

3.
Meyer, Jan Henrik, *XX.XX.XXXX, Bremen

Beisitzer:

4.
Borris, Frank, *XX.XX.XXXX, Bremen

Beisitzerin:

5.
Bosecker, Erika, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 10.09.1984
zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.05.1986
a)
17.12.2006
Lieder, Stephanie
b)
Satzung Bl.
6/13
Protokoll Bl.
26/29
2b)
Ausgeschieden:
1. Haase, Günter

Ausgeschieden:
4. Borris, Frank

Änderung zu Nr. 2:
Nunmehr 1. Vorsitzender:
Bonk, Winfried, *XX.XX.XXXX, Oldenburg

2. Vorsitzende:
6.
Ahrens, Ute, *XX.XX.XXXX, Bremen

Beisitzer:
7.
Niemeyer, Reinhardt, *XX.XX.XXXX, Oldenburg
a)
17.12.2006
Lieder, Stephanie
b)
Die Eintragung
laufende Nummer 1 Spalte
5b) wird wie
folgt ergänzt:

Tag der ersten
Eintragung:
23.01.1985

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.