Bei Rechtsgeschäften bis zu 500 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt; bei Rechtsgeschäften über 500 EUR bis 2.000 EUR handeln jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam; bei Rechtsgeschäften über 2.000 EUR sind nur mit Einwilligung der Mitgliederversammlung zulässig, für das Rechtsgeschäft ist dann jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt;
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eva Hoffmann
Manching
Vorstand
Simona Klingshirn
Ingolstadt
Vorstand
Klaus Zehndbauer
Kelheim
Vorstand
Maximilian Stolfig
Geisenfeld
Vorstand
Anja Sarközi
Manching
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.05.2009 samt Nachtrag vom 18.10.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2018 hat die Änderung der §§ 5 (Austritt von Mitgliedern), 8 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.