Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind berechtigt, den Verein jeweils alleine zu vertreten. Bei Entscheidungen, den den Verein mit einem Betrag von mehr als 15.000,-- EURO pro Jahr belasten, wird der Verein wirksam nur gemeinsam durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Oliver Palm
Homburg
Vorstand
Axel Ulmcke
Homburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.12.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.