Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Büdts
Mönchengladbach
Vorstand
Till Hüttenberger
Mönchengladbach
Vorstand
Peter Jokesch
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.08.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2013 hat die Ergänzung der Satzung in § 6 (Vorstand) um Ziffer 6. beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 (Vereinszweck), § 5 Abs. 1 und 2 (Mitgliederversammlung) sowie in § 7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.