Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, unter ihnen der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Michael Friedrich
Nortorf
274
Kerstin Labusch
Nortorf
274
Linda Moser
Nortorf
274
Henning Christoph Sievert
Nortorf
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.