Handelsregister · VR 220141

Chronologischer Auszug

Förderkreis Jugendarbeit e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderkreis Jugendarbeit e.V.

b)
Lauf
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Jeder Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich allein. Bei folgenden Geschäften
können beide Vorsitzende nur gemeinsam handeln:
a) bei allen Grundstücksgeschäften
b) bei der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten
c) bei Abschluss und bei der Auflösung von
Arbeitsverhältnissen
d) bei der Eröffnung von Konten bei Geldinstituten
e) bei Klageerhebungen

b)
1. Vorsitzender:
Trapp, Josef Wilfried, Sozialarbeiter, Lauf
2. Vorsitzender:
Allgöwer, Johannes, kaufmännischer Angestellter,
Sasbach
a)
Verein
Satzung vom 15.05.1976.
a)
09.10.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.08.1976
2b)
Sitz verlegt; nun:
Kappelrodeck
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Jeder Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich allein. Bei folgenden Geschäften
können beide Vorsitzende nur gemeinsam handeln:
a) bei allen Grundstücksgeschäften
b) bei Abschluss oder bei der Auflösung von
Arbeitsverhältnissen
c) bei der Eröffnung von Konten bei Geldinstituten
d) bei Klageerhebungen

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzender:
Trapp, Josef Wilfried, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 2 (Vereinszweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeitrag), § 6 (Organe des
Vereins), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 10 (Vermögen) und § 11
(Auflösung) beschlossen.
a)
18.06.2020
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 18 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.