Handelsregister · VR 15586
Chronologischer Auszug
Förderkreis Ginnheimer Kantorei e.V. · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderkreis Ginnheimer Kantorei b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Brill, Björn, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Sack, Ursula, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Leberke, Marie-Luise, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 31.03.2015. | a) 17.06.2015 Hornburg b) Fall 1 Satzung Bl. 23-24 SB |
| 2 | b) Nicht mehr Schriftführerin: Leberke, Marie-Luise, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Spang, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 07.05.2022 Dittberner b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Förderkreis Ginnheimer Kantorei e.V. | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. In steuerlichen Angelegenheiten ist der Vorsitzende alleine vertretungsberechtigt; dazu gehören insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen und die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz des Vereins, Geschäftsjahr) und 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 05.04.2024 Kraus b) Fall 3 Satzung Blatt 33 - 33 RS Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.