Handelsregister · VR 567
Historischer Auszug
Förderkreis Fußball SV Grün-Weiß Borken · Amtsgericht Fritzlar
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Fritzlar
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Weiß
Borken
RS
121
-
Karteiblatt
VR-
Vorstand
Liquidatoren
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
u.s.w.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
Förderkreis
Fußball
SV
Grün-
b)
Borken/Hessen
JVA
Darmstadt
12.92
(2-seitig)
Karl
Horn,
geb.
07.05.1938,
Borken
-
1.
Vorsitzender
-
Karl
Schaub,
geb.
15.04.1937,
Borken
-
2.
Vorsitzender
-
Willi
Lambert,
geb.
06.10.1940,
Borken
-
Kassierer
-
Gerd
Haug,
geb.
25.10.1934,
Borken
-
Schriftführer
-
»
Rüdiger
Traub,
geb.
02.06.1943,
Borken
-
Beisitzer
(Vorstandsmitglied
des
SY
Grün-Weiß
1929
Borken
e.
V.,
Borken)
-
Rüdiger
Traub,
geb.
02.06.1943,
Borken
-
2.
Vorsitzender
-
Ralph
Büttler,
geb.
01.11.1961,
Borken
-
Beisitzer
-
(Vorstandmitglied
des
SV
Grün-Weiß
1929
Borken)
4
Eingetragener
Verein.
Die
Satzung
ist
am
01.09.1999
errichtet.
Zwei
Vorstandsmit-
glieder
vertreten
den
Verein
gemeinsam.
Der
Vorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
die
Hälfte
der
Vorstands-
mitglieder
anwesend
sind.
Aufgrund
der
Mitgliederversammlung
vom
15.12.2003
ist
Rüdiger
Traub
jetzt
2.
Vorsitzender.
Karl
Schaub
ist_aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
b)
Satzung
Bl.
6
ff
d.A.
a)
17.11.2004
b)
kmerd
Blatt
20
d.A.
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt____
Amtsgericht
Nr.
Rechtsverhältnisse
VR
der
a)
Name
Ein-
)
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
tra.
b)
Sitz
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
u.s.w.)
und
Unterschrift
gung
|
b)
Bemerkungen
4
5
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.