Handelsregister · VR 4058

Chronologischer Auszug

Förderkreis für Kirchenmusik "Zur Heiligen Familie" in Essen e. V. · Amtsgericht Essen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderkreis für Kirchenmusik der katholischen Kirchengemeinde
"Zur Heiligen Familie" in Essen e. V.

b)
Essen
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei
der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
mitwirken muss.

b)
Vorsitzender:
Schneider, Karl Heinrich, Essen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Hüneke, Heinrich, Essen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Giesen, Ilona, Essen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schneemann, Friedhelm, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.04.1999
a)
09.12.2003
Ruhl

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.08.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.12.2003.
2a)
Förderkreis für Kirchenmusik "Zur Heiligen Familie" in Essen e.
V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
des Vereins) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, sowie die Ändeerung der
Satzung in § 2 (Zweck), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand), § 10 (Auflösung des
Vereins und § 11 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
23.02.2007
Werner
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Karl Heinrich, Essen, *XX.XX.XXXX
Gewählt zum Vorstand;
Vorsitzende:
Kullmann, Editha, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
10.12.2009
Werner
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Giesen, Ilona, Essen, *XX.XX.XXXX
Gewählt zum
Vorstand:
Reinhold, Thomas, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
04.03.2011
Werner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.