Handelsregister · VR 343 NI

Chronologischer Auszug

Förderkreis für Jugendarbeit in der Gemeinde Stedesand e.V. · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderkreis für Jugendarbeit in der Gemeinde Stedesand e.V.

b)
Stedesand
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Kühn, Christian, Stedesand

Vorstandsmitglied:

2.
Sönnichsen, Andreas, Stedesand
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 11.12.1986
a)
16.02.2007
Peters
b)
Tag der ersten Eintragung:
04.02.1987

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Kühn, Christian

Vorstandsmitglied:
3.
Sibbersen, Anja, *XX.XX.XXXX, Stedesand
a)
04.11.2014
Breese
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Sönnichsen, Andreas

Vorstandsmitglied:
4.
Petersen, Nicole, geb. Stamp, *XX.XX.XXXX, Stedesand
a)
07.05.2024
Gehlhaar
4a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er den Verein allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird der Verein durch
sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Änderung zu Nr. 3:
nunmehr
Liquidatorin:

Sibbersen, Anja, geb. Jacobsen, *XX.XX.XXXX, Stedesand

Änderung zu Nr. 4:
nunmehr
Liquidatorin:

Petersen, Nicole, geb. Stamp, *XX.XX.XXXX, Stedesand
b)
Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.01.2024 aufgelöst.
a)
07.05.2024
Gehlhaar

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.