Förderkreis Fotografie Forum Frankfurt am Main e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 8340
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
26.05.2025
Abrufstand
11.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Aurelio Fichter
Frankfurt am Main
Vorstand
Stephanie Sabine Johanne Kenedi
Frankfurt am Main
Vorstand
Thomas Duhnkrack
Kronberg im Taunus
Vorstand
Michael Andreas Leppert
Frankfurt am Main
Vorstand
Peter Sillem
Frankfurt am Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.01.1984 zuletzt geändert am 02.09.1995
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2005 hat die Neufassung der Satzung, die Mitgliederversammlung vom 02.12.2005 die Änderung der Satzung in dem § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und die Mitgliederversammlung vom 10.04.2008 die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweckbestimmung) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2024 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1.1 (Name) und 6 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.10.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 9
Satzung Blatt 294-296 Sonderband Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.