Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Verein hat einen Beirat, der aus den Gründungsmitgliedern und bis zu fünf bestellten besonderen Vertretern (§ 30 BGB) besteht. Rechtshandlungen, die den Verein auf Dauer und/oder zu Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR verpflichtet und die den Erwerb, die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken zum Inhalt haben, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung; gleiches gilt für die Bestellung von Bevollmächtigten. Diese Zustimmung gilt nur im Innenverhältnis des Vereins. Sie beschränkt die Vertretunsgbefugnis des Vorstandes nicht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Fritsch
Kleinpürschütz
Vorstand
Götz Witkop
Eisenberg
Vorstand
Michael Ude
Lehesten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 26.09.1991 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 30.10.2010.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.03.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.