Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. und 2. stellvertretende Vorsitzende, der Sshatzmeister und der Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein muß, sind berechtigt, den Verein zu vertreten. Der Vorstand ist mit 4 Mitgliedern beschlußfähig und entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Satzung Blatt 2 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 23.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.02.2006.
Satzung
Satzung vom 24.04.1978
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