Handelsregister · VR 2190
Chronologischer Auszug
Förderkreis der Schule für Lernhilfe Schotten e.V. · Amtsgericht Friedberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Förderkreis der Schule für Lernhilfe Schotten e.V. b) Schotten | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der in der Vorstandssitzung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden doppelt. b) 1. Vorsitzender: Eckhardt, Frank, Schotten-Breungeshain, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Lotz, Susanne, Schotten-Götzen, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Grünwald, Mechthild, Buseck, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.04.1994 | a) 01.02.2006 Turan b) Tag der ersten Eintragung: 13.02.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Bestellt als Schatzmeisterin: Bing, Edith, Schotten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeisterin: Grünwald, Mechthild, Buseck, *XX.XX.XXXX | a) 29.02.2008 Webersinke b) Blatt 51-68 Hauptakte | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Auflösung) beschlossen. | a) 18.05.2015 Webersinke b) Satzung Blatt 77-79 d.A. | ||
| 4 | b) Nicht mehr Schatzmeisterin: Bing, Edith, Schotten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeisterin: Herget, Marion, Schotten, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2018 Heide b) Anmeldung Blatt 95 - 104 Hauptakte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.