Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der zweite Vorsitzende vertritt den Verein gemeinschaftlich mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.
Änderungsbeschluss: Blatt 46 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.04.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.08.2006.
Neue Satzung Blatt 137-140 der Akten
Satzung
Satzung vom 26.03.2002 zuletzt geändert am 24.03.2003
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.