Handelsregister · VR 40254

Registerinformationen

Förderkreis der Langenbergschule e.V. Birkenau/Odenwald · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderkreis der Langenbergschule e.V. Birkenau/Odenwald
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Birkenau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 40254
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
15.01.2026
Abrufstand
28.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Monika Berbner

Birkenau

Vorstand

Sven Erdmann

Birkenau

Vorstand

Jörg Edelmann

Birkenau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  • Über Anschaffungen bis zum Betrag von 766,94 Euro entscheidet der Vorstand. Bei größeren Anschaffungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
  • Tag der ersten Eintragung: 26.04.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Blatt 72-77 d. A.
  • Anmeldung Blatt 1-5 Sonderband
  • Fall 3
  • Eintragung der Satzungsneufassung wurde verfügt (Bl. 151 d.A.), jedoch nicht im Vereinsregister eingetragen
  • Anmeldung Blatt 18 Sonderband
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 28 Sonderband
  • Beschluss Blatt 31, 32, 36 Sonderband
  • Fall 7
  • Anmeldung Blatt 189
  • Beschluss Blatt 193-194
  • Fall 8

Satzung

  • Satzung vom 11.11.1976 zuletzt geändert am 15.03.1989
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.11.00 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Aufgaben und Zweck), 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.