Handelsregister · VR 3554

Chronologischer Auszug

Förderkreis der Hockeyabteilung des TuS Rot-Weiß Koblenz e.V. · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderkreis der Hockeyabteilung des TuS Rot-Weiß Koblenz e.V.

b)
Koblenz
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Wetzki, Matthias G., Vallendar
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Hübbe, Jürgen, Koblenz
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.02.1993
a)
29.05.2006
Peters

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.06.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.05.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Wetzki, Matthias G., Vallendar
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Hübbe, Jürgen, Koblenz
als nicht eingetragen ausgeschieden:
Vorsitzende:
Reinartz, Elke, Koblenz
als nicht eingetragen ausgeschieden:
stellvertretende Vorsitzende:
Immel, Regina, Koblenz
als nicht eingetragen ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Bonsmann, Ursula, Kreuzlingen
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Kuhlmann, Axel, Koblenz, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Höfer, Rainer, Koblenz, *XX.XX.XXXX
a)
22.10.2012
Lanzendörfer

b)
Fall 2
3a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere
Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Höfer, Rainer, Koblenz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Kuhlmann, Axel, Koblenz, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Liquidator:
Gustav, Stefan, Koblenz, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
20.11.2023
Lauberbach

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.