Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne von § 26 BGB. Sie sind jeweils alleinvertretungs- und zeichnungsberechtigt mit der Einschränkung, dass bei vermögensrechtlichen Verfügungen mit einem Gegenstandswert über 2.000,00 EUR sowie Verpflichtungsgeschäften hierzu gemeinschaftliche Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis der beiden Vorsitzenden gilt. Die Vertretungsbefugnis ist auf die Höhe des Vereinsvermögens beschränkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Manfred Frankenstein
Mosbach
Vorstand
Karin Holz-Beck
Mosbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.12.1977 mit Änderung vom 30.06.2005.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 09.02.1978
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