Der Verein wird vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen mit Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ausgabenwirksame Einzelmaßnahmen, die einen Betrag von 2.000,-DM übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elif Kizilkaya
Mommenheim
Vorstand
Carolyn Genz-Pfeifer
Mommenheim
Vorstand
Nadine Schmitt
Mommenheim
Vorstand
Ewa Kraus
Mommenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.01.1994 zuletzt geändert am 28.11.2003
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.05.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.06.2006.
Satzung Blatt 3 - 5a der Akten
Bl. 49 - 54 d.A.
Bl. 77 - 85
Fall 4
Bl. 98 - 101
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Bl. 108 - 113
Fall 7
Bl. 116 - 119
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