Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorsitzende und die Stellvertreter sind jeder für sich allein, der Schriftführer und der Kassenwart sind gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt. Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von mehr als 500,- DEM sind der Vorsitzende und der 1. stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich oder einer dieser beiden in Gemeinschaft mit einem der übrigen Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 6-11, 16, 18-23 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 09.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 526 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 08.09.2006.
Letzte Satzung Bl. 50-54 der Akten
Satzung
Satzung vom 03.03.1982 zuletzt geändert am 01.04.1992
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.