Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als Euro 500,-- oder zur Aufnahme eines Kredits, durch den die Summe aller zu der Zeit aufgenommenen Kredite den Betrag von Euro 500,-- übersteigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Renate Düsterwald
Erftstadt
Vorstand
Susanne Hof
Kerpen
Vorstand
Janine Beyer
Kerpen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.02.1984 zuletzt geändert am 11.05.2004
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und § 11 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.05.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 278 Amtsgericht Kerpen getreten. Freigegeben am 04.06.2009. Satzung Blatt 128-133 Sdb.