Handelsregister · VR 996

Registerinformationen

Förderkreis Brasilien Hilfe zur Selbsthilfe e.V. · Amtsgericht Fulda

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Förderkreis Brasilien Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Fulda

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 996
Gericht
Amtsgericht Fulda
Letzte Eintragung
23.05.2024
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andrea Schaal-Walosik

Grebenau

Vorstand

Michael Oswald

Fulda

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.03.1990 zuletzt geändert am 23.03.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.9.2008 hat die Änderung der Satzung in den § 8 (Aufsichtsrat) und § 9 (Schlußbemerkung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2013 hat die Änderung der Satzung in den § 2 (Zweckbestimmung) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.7.2014 hat die Änderung der Satzung in den § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 10 (Satzungshistorie) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Vertretung des Vereins) und 10 (Satzungshistorie) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Vertretung des Vereins), 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 10 beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.04.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.