Handelsregister · HRB 16952
Chronologischer Auszug
Fördergesellschaft Unternehmensbesteuerung Münster gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fördergesellschaft Unternehmensbesteuerung Münster gUG (haftungsbeschränkt) b) Münster Geschäftsanschrift: Universitätsstraße 14-16, 48143 Münster c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Untemehmensbesteuerung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von wissenschaftlichen Konferenzen und Veranstaltungen sowie durch die Durchführung von Forschungsvorhaben, die Vergabe von Forschungsaufträgen und Forschungsmitteln, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen für die Studierenden der Westfälischen Wilhelms-Universität sowie durch die Vergabe von Stipendien und Preisen für wissenschaftliche Leistungen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nur ihre geleisteten Einlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. | 1.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Prof. Dr. Watrin, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2017 | a) 25.10.2017 Fartmann | |
| 2 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der externen Rechnungslegung und betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie die Bildung und die Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von wissenschaftlichen Konferenzen und Veranstaltungen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen für die Studierenden der Westfälischen Wilhelms-Universität sowie die Vergabe von Stipendien und Preisen für wissenschaftliche Leistungen. Der Satzungszweck wird weiterhin dadurch verwirklicht, dass eigene Forschungen und Forschungsprojekte betrieben werden sowie auch Forschungsaufträge und Forschungsmittel an andere gemeinnützige Institutionen vergeben werden bzw. Forschungsprojekte gemeinnütziger Institutionen, insbesondere der Westfälischen Wilhelms-Universität, unterstützt werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nur ihre geleisteten Einlagen zurück. (5) Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 29.12.2017 Oesing | |||
| 3 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der externen Rechnungslegung und betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie die Bildung und die Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen für die Studierenden der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster oder anderer staatlicher deutscher Universitäten. Der Satzungszweck wird weiterhin dadurch verwirklicht, dass Forschungsprojekte und Forschungskonferenzen gemeinnütziger Institutionen, insbesondere der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und anderer staatlicher deutscher Universitäten, finanziell unterstützt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nur ihre geleisteten Einlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 24.05.2023 Oesing |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.