Handelsregister · HRB 16952

Chronologischer Auszug

Fördergesellschaft Unternehmensbesteuerung Münster gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fördergesellschaft
Unternehmensbesteuerung Münster gUG
(haftungsbeschränkt)

b)
Münster
Geschäftsanschrift:
Universitätsstraße 14-16, 48143 Münster

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Förderung der
Wissenschaft und Forschung auf dem
Gebiet der Untemehmensbesteuerung. Der
Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Durchführung von
wissenschaftlichen Konferenzen und
Veranstaltungen sowie durch die
Durchführung von Forschungsvorhaben,
die Vergabe von Forschungsaufträgen und
Forschungsmitteln, die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses,
Maßnahmen zur Verbesserung der
Studienbedingungen für die Studierenden
der Westfälischen Wilhelms-Universität
sowie durch die Vergabe von Stipendien
und Preisen für wissenschaftliche
Leistungen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus
Gesellschaftsmitteln. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nur ihre
geleisteten Einlagen zurück. Die
Gesellschaft darf keine Personen durch
Ausgaben, die den Zwecken der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen.
1.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Watrin, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2017
a)
25.10.2017
Fartmann
2c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Förderung der
Wissenschaft und Forschung auf dem
Gebiet der externen Rechnungslegung und
betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie
die Bildung und die Studentenhilfe. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Durchführung von
wissenschaftlichen Konferenzen und
Veranstaltungen, die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses,
Maßnahmen zur Verbesserung der
Studienbedingungen für die Studierenden
der Westfälischen Wilhelms-Universität
sowie die Vergabe von Stipendien und
Preisen für wissenschaftliche Leistungen.
Der Satzungszweck wird weiterhin dadurch
verwirklicht, dass eigene Forschungen und
Forschungsprojekte betrieben werden
sowie auch Forschungsaufträge und
Forschungsmittel an andere gemeinnützige
Institutionen vergeben werden bzw.
Forschungsprojekte gemeinnütziger
Institutionen, insbesondere der
Westfälischen Wilhelms-Universität,
unterstützt werden.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus
Gesellschaftsmitteln. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nur ihre
geleisteten Einlagen zurück.
(5) Die Gesellschaft darf keine Personen
durch Ausgaben, die den Zwecken der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
29.12.2017
Oesing
3c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Förderung der
Wissenschaft und Forschung auf dem
Gebiet der externen Rechnungslegung und
betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie
die Bildung und die Studentenhilfe. Der
Satzungszweck wird verwirklicht durch die
Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses sowie von Maßnahmen zur
Verbesserung der Studienbedingungen für
die Studierenden der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster oder anderer
staatlicher deutscher Universitäten. Der
Satzungszweck wird weiterhin dadurch
verwirklicht, dass Forschungsprojekte und
Forschungskonferenzen gemeinnütziger
Institutionen, insbesondere der
Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster und anderer staatlicher deutscher
Universitäten, finanziell unterstützt werden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus
Gesellschaftsmitteln. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nur ihre
geleisteten Einlagen zurück.
Die Gesellschaft darf keine Personen durch
Ausgaben, die den Zwecken der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
24.05.2023
Oesing

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.