Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31.01.1997.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), in § 2 (Zweck), in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), in § 6 (Verlust der Mitgliedschaft), in § 9 (Vorstand) und in § 11 (Mitgliederversammlung) sowie den Einschub des neuen § 3 (Gewinnverwendung und Begünstigungsverbot) und eine dadurch bedingte Änderung der Nummerierung der Vorschriften und mit der Änderung der Satzung in § 1 die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.04.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.05.2004.
Verschmelzungsvertrag und Beschlüsse Bl. 58-86, 110-124 d.A.
Beschluss Bl. 275 - 278 d. A. Satzung Bl. 279 - 283 d. A.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2002/03.06.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.12.2002/03.06.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2002/03.06.2004 mit der Vereinigung der Förderer und Freunde des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Bielefeld e.V. mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld VR 985) verschmolzen.
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.01.2026 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.01.2026 mit dem GFFE e. V. Gesellschaft der Förderer, Freunde und Ehemaligen der Ingenieurausbildung der Fachhochschule Bielefeld e. V. mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, VR 905) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.