Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Altenkirchen
- Geschäftsanschrift
- Theodor-Fliedner-Straße 1, 57610 Altenkirchen
Handelsregister · HRB 28029
Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH · Amtsgericht Montabaur
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1) Jugend- und Altenhilfe; das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern und Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist primär darauf ausgerichtet, sozial benachteiligte Menschen jedweder Art sowie alle in diesem Zusammenhang stehende steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für förderungswürdige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Personen. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Eine Vergütung aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen für Dienstleistungen, die üblicherweise ein fremder Dritter übernimmt, wie z.B. konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen auch an Gesellschafter angemessen vergütet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Birken-Honigsessen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBruchertseifen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.