Handelsregister · HRB 28029

Registerinformationen

Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fördergesellschaft der Ev. Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Altenkirchen
Geschäftsanschrift
Theodor-Fliedner-Straße 1, 57610 Altenkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 28029
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
16.09.2021
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1) Jugend- und Altenhilfe; das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern und Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist primär darauf ausgerichtet, sozial benachteiligte Menschen jedweder Art sowie alle in diesem Zusammenhang stehende steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gleichen Inhaltes i. S. v. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO zu fördern. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für förderungswürdige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 sowie andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Personen. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Eine Vergütung aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen für Dienstleistungen, die üblicherweise ein fremder Dritter übernimmt, wie z.B. konzeptionelle Gestaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Ähnliches dürfen auch an Gesellschafter angemessen vergütet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Natascha Demmerling

Birken-Honigsessen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Reinhard Georg Schmalzbauer

Bruchertseifen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2021

Formwechsel

  • Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (hier: Immbobilienvermögen) der Evangelische Altenhilfe des Kirchenkreises Altenkirchen Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Altenkirchen (Amtgericht Montabaur, HRB 10460) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.03.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2021.

Freitext

  • Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.