Handelsregister · VR 488 SE
Chronologischer Auszug
Fördergesellschaft der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein e.V. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fördergesellschaft der Akademie für medizinische Fortbildung Schleswig-Holstein e.V. b) Bad Segeberg | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. b) Vorsitzender: 1. Herrmann, Henrik, *XX.XX.XXXX, Linden | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 06.12.1977 zuletzt geändert durch Beschluss vom 11.11.1992 | a) 01.10.2008 Jacobsen b) Tag der ersten Eintragung: 19.04.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Fördergesellschaft der Akademie für medizinische Fortbildung Schleswig-Holstein e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 3 (Organe), § 4 (Aufgaben des Vorstands) und § 5 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Der bisherige § 5 wurde ersatzlos gestrichen, dadurch hat sich die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen entsprechend geändert. | a) 27.06.2012 Jacobsen | |
| 3 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen berichtigt. Fördergesellschaft der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung Schleswig-Holstein e.V. | a) 28.06.2012 Jacobsen | ||
| 4 | a) Fördergesellschaft der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck des Vereins und Geschäftsjahr) und in § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 08.08.2019 Jacobsen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.