Fördergemeinschaft für das Süddeutsche Kunststoff-Zentrum e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Würzburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 375
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
15.01.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Bastian
Veitshöchheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.1961 zuletzt geändert am 17.10.2000
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2004 hat beschlossen den § 2 (Zweck) der Satzung um Abs. 4 zu erweitern.
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2007 hat die Änderung des § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Wirtschaftsplan), 7 (Organe des Vereins), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Aufsichtsrat), 11 (Kuratorium), 12 (Fachbeirat), 14 (Auflösung) und 15 (Inkrafttreten, Übergangsregelungen) der Satzung beschlossen. Neu eingefügt wurde § 10 (Vorstand). Der bisherige § 12 (Geschäftsführung) wurde gestrichen. Infolgedessen ändert sich die Nummerierung der §§ 10 (Kuratorium) nun 11 (Kuratorium) und 11 (Fachbeirat) nun 12 (Fachbeirat).
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2023 hat die Änderung der §§ 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 199 ff So.
Beschluss Bl. 249 SB;
Satzung Bl. 251 ff SB;
Satzung Bl. 314-326 SB; Beschluss Bl. 311 SB;
Beschluss Bl. 413 SB; Satzung Bl. 426 SB.
Beschluss Bl. 435 SB; Satzung Bl. 438 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.