Handelsregister · VR 14776
Chronologischer Auszug
FÖRDERGEMEINSCHAFT BERLINER SC PREUSSEN EISHOCKEY E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) FÖRDERGEMEINSCHAFT BERLINER SC PREUSSEN EISHOCKEY E.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vorstandsmitglied für besondere Aufgaben. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Vorsitzender: 1. Pietsch, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 2. Kessler, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Kessler, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 4. Pontow, Cornlia, *XX.XX.XXXX, Genshagen Vorstandsmitglied für besondere Aufgaben: 5. Mielau, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 03.06.1994 Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 24.09.2002 | a) 14.08.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4-8 Beschluss Bl. 16, 47, 50, 57 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2004 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 20.10.2006 Meier b) Beschluss Bl. 65,70 Beschluss Bl. 67, 71 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.