Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 2 Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten die Anstalt des öffentlichen Rechts gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Martin Skaruppe
Stein
194
Peter Moll
Kiel
194
Enke Koberg
Owschlag
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
011
Auf Grund der Beschlüsse der beteiligten Zweckverbände vom 23.03.2016, denen der Vereinigungsvertrag vom 11.05.2016 zu Grunde lag und der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 14.06.2016 ist die Sparkasse Hohenwestedt, Hohenwestedt (HRA 1517 RD) mit Wirkung zum 01.07.2016 auf die Förde Sparkasse als aufnehmender Rechtsträger nach den Vorschriften des Sparkassengesetzes (§ 28) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 11.09.2008 vereinigt worden. Ihr Vermögen ist als Ganzes auf die Förde Sparkasse übergegangen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.