Handelsregister · HRB 9139

Registerinformationen

Focus-Rehaklinik Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Kassel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Focus-Rehaklinik Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Calden
Geschäftsanschrift
Kirchgasse 20, 34379 Calden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9139
Gericht
Amtsgericht Kassel
Letzte Eintragung
21.03.2011
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an und Verwaltung von anderen Gesellschaften, insbesondere solchen, die Rehabilitationskliniken errichten und betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Matthias Ernst

Calden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 16.04.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.01.1992 zuletzt geändert am 14.01.1994

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • § 11 Wettbewerbsklausel Herr Dr. Matthias Ernst - Geschäftsführer-Gesellschafter der FOCUS Rehaklinik Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH - kann im Rahmen des Gesellschaftszweckes a) Patienten dann behandeln, wenn die Behandlungskosten nicht durch öffentliche Versicherungsträger gedeckt sind (Privatpatienten); die Gesellschaft selbst wird nur solche Patienten behandeln, für die die Kosten durch öffentliche Kassen gedeckt sind (Kassenpatienten); b) Rehabilitations-Kliniken-Verwaltertätigkeiten ausüben, soweit diese im Privatpatienten-Bereich erfolgen. Aufgrund der vorstehenden Abgrenzung der Tätigkeiten der Gesellschaft und des Geschäftsführer-Gesellschafters wird zwischen beiden eine Wettbewerbssituation nicht entstehen. Soweit im Einzelfall der Gesellschafter Dr. Matthias Ernst Kassenpatienten behandelt, hat er an die Gesellschaft für diese Wettbewerbstätigkeit ein angemessenes Entgeld zu zahlen. Über das angemessene Entgeld entscheidt von Fall zu Fall die Gesellschafterversammlung. Das Entgeld soll in der Regel nicht unter 20 % des Gewinns liegen, der durch die Wettbewerbshandlung erzielt worden ist. Maßgeblich für die Angemessenheit des Entgeltes ist jedoch letztlich die Entscheidung der Finanzbehörde, wenn diese der Auffassung ist, dass das von der Gesellschafterversammlung festgesetzte Entgeld nicht angemessen ist. Der bisherige § 11 wird § 12.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.