Handelsregister · HRB 258862

Chronologischer Auszug

FNZ (Europe) Designated Activity Company Niederlassung München · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FNZ (Europe) Designated Activity Company
Niederlassung München

b)
München
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 20, c/o European Bank for
Financial Services GmbH, 85609 Aschheim
Zweigniederlassung der FNZ (Europe)
Designated Activity Company mit Sitz in
Dublin / Irland (The Companies Registration
Office - an Oifig um Chlarú Cuideachtaí
0657886)

c)
Geschäftstätigkeit in den Bereichen Design,
Entwicklung, Betrieb, Hosting, Verkauf und
Lizenzierung von Finanztechnologie-
Software und -Systemen.

Geschäftstätigkeit als Hersteller,
Distributeur, Groß- und Einzelhändler,
Dienstleistungsanbieter, Investor, Designer,
Händler sowie Wahrnehmung sämtlicher
sonstiger Aktivitäten (mit Ausnahme der
Ausstellung von Versicherungspolicen), die
nach dem Dafürhalten der
Geschäftsführung sinnvollerweise in
Verbindung mit diesen
Geschäftsgegenständen ausgeübt werden
können oder die direkt oder indirekt darauf
abzielen, den Wert oder die Profitabilität
des Vermögens der Gesellschaft zu
steigern.

Ausübung der Tätigkeit einer
Holdinggesellschaft, Koordinierung der
Verwaltung, der Finanzen und der
Aktivitäten von Tochtergesellschaften oder
verbundenen Gesellschaften, Vornahme
sämtlicher rechtmäßiger Handlungen, die
für die Ausübung der Geschäftstätigkeit
einer derartigen Holdinggesellschaft
erforderlich oder zweckdienlich sind,
insbesondere die Ausübung der
Geschäftstätigkeit einer
Managementservice-Gesellschaft in allen
ihren Niederlassungen, Tätigkeit als
Managementgesellschaft sowie Steuerung
und Koordinierung der Verwaltung anderer
Gesellschaften oder des Betriebs, des
Vermögens und des Grundbesitzes von
Gesellschaften oder Personen sowie
Erbringung sämtlicher Dienstleistungen in
diesem Zusammenhang, die die
Geschäftsführung der Gesellschaft für
zweckdienlich erachtet; Ausübung von
Gesellschafterrechten in anderen
Gesellschaften.

Ausübung sämtlicher oder von Teilen der
oben genannten Tätigkeiten entweder als
separates Geschäftsfeld oder als
Hauptgeschäft der Gesellschaft.
Anlage von und rechtsgeschäftliche
Verfügung über die Vermögenswerte der
Gesellschaft in einer Art und Weise, die
jeweils durch die Geschäftsführung der
Gesellschaft festgelegt wird, Veräußerung
und Umschichtung des auf diese Art und
Weise angelegten Vermögens.

Aufnahme oder Beschaffung von Geld oder
Kapital in jedweder Form zu Bedingungen
und Zwecken, die die Geschäftsführung der
Gesellschaft für geeignet oder
zweckdienlich hält, sei es alleine oder
gemeinsam und/oder gesamtschuldnerisch
mit anderen Personen oder Gesellschaften;
hierunter fallen auch (ohne dass dadurch
der allgemeine Charakter vorstehender
Aussage geschmälert werden soll) die
Ausgabe von Schuldverschreibungen oder
Anleihen (unbefristet oder anderweitig)
oder andere derartige Maßnahmen;
Besicherung (gegen eine Gegenleistung
oder ohne Gegenleistung) der Zahlung oder
Rückzahlung von geliehenem,
aufgenommenem oder geschuldetem Geld
oder von Schulden, Verpflichtungen oder
Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder
einer anderen Person oder Gesellschaft in
einer Form und zu Bedingungen, die die
Geschäftsführung der Gesellschaft für
geeignet oder zweckdienlich hält,
insbesondere durch Hypotheken, dingliche
Belastungen, Pfandrechte, Verpfändungen
oder Schuldverschreibungen oder andere
Sicherheiten gleich welcher Art, die im
Hinblick auf das gesamte oder einen Teil
des gegenwärtigen und zukünftigen
Vermögens der Gesellschaft bestellt
werden, und zwar unabhängig davon, wie
sie bezeichnet werden und ob sie befristet
sind oder nicht; weiterhin der Kauf, die
Einlösung oder die Rückzahlung derartiger
Wertpapiere und die Annahme von
Kapitaleinlagen von jeder Person oder
Gesellschaft in jeder Form und zu
Bedingungen und für Zwecke, die die
Geschäftsführung der Gesellschaft für
geeignet oder zweckdienlich hält; die
Gesellschaft darf jedoch keine
Dienstleistungen oder Aktivitäten ausüben,
die darauf hinauslaufen könnten, dass die
Gesellschaft den Status eines Alternativen
Investmentfonds oder des Verwalters eines
Alternativen Investmentfonds erlangen
würde.
Gewährung von Darlehen und Vorschüssen
in bar oder in Sachwerten und Einräumung
von Zahlungszielen oder Finanzhilfen
zugunsten von Gesellschaften oder
Personen in jedweder Form, sei es
besichert oder unbesichert, verzinslich oder
unverzinslich und zu Bedingungen, die der
Geschäftsführung geeignet oder
zweckdienlich erscheinen; die Gesellschaft
darf jedoch keine Tätigkeiten ausüben, die
einen Betrieb eines erlaubnispflichtigen
Kreditgeschäfts darstellen, soweit die
entsprechende Tätigkeit in dem jeweiligen
Land erlaubnispflichtig ist.

Stellung von Garantien, Abgabe von
Freistellungs- oder
Schadloshaltungserklärungen, Übernahme
von Bürgschaften und gemeinschaftlichen
Verpflichtungen sowie anderweitige
Unterlegung oder Besicherung betreffend
die Zahlen von Schulden und die Erfüllung
von Verträgen, Verpflichtungen oder
Verbindlichkeiten einer Person oder
Gesellschaft; hierunter fallen auch, ohne
dass hierdurch der allgemeine Charakter
vorstehender Aussage geschmälert werden
soll: die Zahlung von Haupt- und
Nebenbeträgen, Dividenden oder Zinsen auf
Aktien, Geschäftsanteile,
Schuldverschreibungen, Obligationen,
Schuldscheine, Anleihen oder andere
Wertpapiere einer Person, Behörde oder
Gesellschaft, unter die auch (ohne den
allgemeinen Charakter vorstehender
Aussage zu schmälern) Gesellschaften
fallen, die gegenwärtig die
Holdinggesellschaft der Gesellschaft, eine
Tochtergesellschaft (gemäß der
gesetzlichen Definition) der
Holdinggesellschaft der Gesellschaft oder
eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft
sind oder anderweitig mit der Gesellschaft
verbunden sind, sei es durch persönliche
Zusagen, Freistellungserklärungen oder
Verpflichtungen oder durch die Begründung
von Hypotheken, die Verpfändung, sonstige
dingliche Belastung oder die Bestellung
eines Pfandrechts oder einer anderen
Sicherheit im Hinblick auf das gesamte
oder einen Teil des (sowohl gegenwärtigen
als auch zukünftigen) Vermögens der
Gesellschaft, jeweils in Form eines oder
mehrerer solcher Verfahren oder in Form
eines anderen Verfahrens, auch zur
Unterlegung von Garantien,
Freistellungserklärungen, Bürgschaften,
gemeinschaftlichen Verpflichtungen oder
anderweitig, jeweils zu Bedingungen, die die
Geschäftsführung der Gesellschaft für
geeignet hält; es gilt jedoch stets, dass die
Gesellschaft weder direkt noch indirekt eine
Gegenleistung, einen Vorteil oder Nutzen
aus der Stellung von Garantien, der Abgabe
von Freistellungserklärungen, der
Übernahme von Bürgschaften oder
gemeinsamen Verpflichtungen oder der
Durchführung eines anderweitigen in
diesem Absatz beschriebenen
Rechtsgeschäfts oder Vereinbarung
erhalten darf; die Gesellschaft darf keine
Tätigkeiten ausüben, die in einem Land, in
dem die entsprechende Tätigkeit im
aufsichtsrechtlichen Sinne
erlaubnispflichtig ist, ein
erlaubnispflichtiges Garantiegeschäft
darstellen würde.

Übereignung, Übertragung, Abtretung,
Übergabe, Tausch oder anderweitige
Veräußerung oder Verfügung über
Vermögenswerte der Gesellschaft, gleich
welcher Art und unabhängig von dem
Recht, auf dessen Grundlage sie gehalten
werden, zu einem Preis, einer
Gegenleistung, einem Betrag oder einer
sonstigen Rückvergütung (unabhängig
davon, ob diese gleich dem Marktwert sind
oder ihn unterschreiten), gegen Ausgabe
von Aktien, Schuldverschreibungen oder
Wertpapieren, in Form einer Schenkung
oder anderweitig, jeweils so, wie es die
Geschäftsführung der Gesellschaft für
geeignet oder zweckdienlich erachtet;
soweit es sich um Grundbesitz handelt, die
Einräumung von eigentumsähnlichen
Rechten und der Abschluss von
Pachtverträgen bzw. Verträgen über die
Ver- oder Anmietung von Grundbesitz
gegen Zahlung einer Miete oder sonstigen
Vergütung, die der Miete im Markt oder der
vollen erzielbaren Jahresnettomiete gleich
ist oder diese unterschreitet bzw. mietfrei
und unter Auflagen oder ohne Auflagen, je
nachdem, wie die Geschäftsführung der
Gesellschaft dies für angemessen hält.

Kauf, Übernahme, Leasing, Tausch, Miete,
Pacht oder sonstiger Erwerb von
Vermögenswerten; Erwerb und Übernahme
des gesamten oder eines Teils des
Geschäftsgegenstands und des Vermögens
einer Gesellschaft oder einer Person.

Entwicklung und Verwertung von
Grundstücken, die die Gesellschaft
erworben hat oder an denen sie eine
Beteiligung hält, insbesondere durch deren
planungstechnische Erschließung und
Bauvorbereitung, den Bau, die Änderung,
den Abriss, die Dekoration, die
Instandhaltung, die Ausstattung und die
Verbesserung von Gebäuden und
Einrichtungen sowie durch die Bepflanzung,
Pflasterung, Entwässerung,
landwirtschaftliche Bearbeitung und
Erschließung, Vermietung und durch den
Abschluss von Baupachtverträgen und
Bauherrenverträgen, durch Zahlung von
Vorschüssen an und den Abschluss von
Verträgen jedweder Art mit Bauherren,
Bauunternehmen, Architekten,
Vermessungsingenieuren, Käufern,
Verkäufern, Mietern und anderen Personen.

Bau, Verbesserung, Instandhaltung,
Entwicklung, Bearbeitung, Verwaltung,
Bewirtschaftung oder Steuerung von
Immobilien, die direkt oder indirekt der
Förderung der Interessen der Gesellschaft
zugerechnet werden können, und Leistung
eines Beitrags, Förderung oder
anderweitige Unterstützung oder
Beteiligung im Hinblick auf den Bau, die
Verbesserung, die Instandhaltung, die
Bearbeitung, die Verwaltung, die
Bewirtschaftung oder die Steuerung dieser
Immobilien.

Ziehung, Ausstellung, Annahme,
Indossierung, Diskontierung,
Unterzeichnung und Emission von
Schuldscheinen, Wechsel, Konnossements,
Optionsscheinen, Obligationen und anderen
handelbaren oder übertragbaren
Instrumenten.

Tätigung von Währungs- und
Zinsgeschäften, einschließlich, ohne darauf
beschränkt zu sein,
Fremdwährungsgeschäften, Devisenkassaund Devisentermingeschäften, Futures,
Optionen, Termingeschäften, Swaps, Caps,
Floors, Collars und sonstigen
Sicherungsgeschäften im Bereich
Fremdwährungen und Zinssätze sowie von
Geschäften mit sonstigen Instrumenten, die
den vorstehend genannten ähneln oder von
ihnen abgeleitet sind, sei es zum Zweck der
Gewinnerzielung oder Vermeidung von
Verlusten oder zur Steuerung eines
Währungs- oder Zinsrisikos oder eines
anderen Risikos oder zu einem anderen
Zweck; die Gesellschaft darf jedoch keine
Tätigkeiten ausüben, die ein
erlaubnispflichtiges Eigenhandelsgeschäft
in einem Land darstellen würden, in dem die
entsprechende Tätigkeit im
aufsichtsrechtlichen Sinne
erlaubnispflichtig ist.

Vornahme folgender Tätigkeiten, sei es im
Rahmen des Geschäftsgegenstands der
Gesellschaft oder als eigenständiger
Geschäftszweck und unabhängig davon, ob
das Ziel die Erzielung von Gewinnen, die
Vermeidung von Verlusten oder die
Steuerung eines Währungs- oder
Zinsrisikos oder eines sonstigen Risikos ist
oder ob irgendein anderer Zweck damit
verfolgt wird: Fremdwährungs-, Zins- und
Warengeschäfte, Derivat- und/oder
Treasury-Geschäfte und sonstige
finanzwirtschaftliche oder anderweitige
Transaktionen, einschließlich (ohne
dadurch den allgemeinen Charakter
vorstehender Aussage zu schmälern)
Verbriefungs-, Treasury- und/ oder
strukturierter Finanztransaktionen, gleich
welcher Art, welchen Typs und zu welchen
Bedingungen und für welchen Zweck sie
durchgeführt werden, einschließlich (ohne
dadurch den allgemeinen Charakter
vorstehender Aussage zu schmälern)
sämtlicher Transaktionen, die durchgeführt
werden in Verbindung mit oder zum Zweck
von oder geeignet sind für die Erreichung
folgender Ziele: Abwendung, Verringerung,
Minimierung, Absicherung oder
anderweitige Steuerung der Verlust-,
Kosten-, Aufwands- oder Haftungsrisiken,
die direkt oder indirekt aus einer oder
mehreren Änderungen eines Zinssatzes
oder Wechselkurses oder des Preises, des
Wertes oder der Höhe von
Vermögenswerten, Aktiva, Waren, Indizes
oder Verbindlichkeiten oder aufgrund
sonstiger Risiken oder Faktoren, die die
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
beeinflussen, entstehen oder entstehen
können; hierunter fallen, ohne darauf
beschränkt zu sein, Käufe, Verkäufe oder
sonstige Geschäfte im Hinblick auf
Fremdwährungen, Devisenkassa- und/oder
Devisentermingeschäfte, Futures, Optionen,
Termingeschäfte, Swaps, Caps, Floors,
Dollars und/ oder sonstige Geschäfte zur
Absicherung des Währungs-, Rohstoff- oder
eines anderen Risikos sowie Treasury- oder
strukturierte Finanzvereinbarungen und
sonstige Instrumente, die den vorstehend
genannten Transaktionen ähnlich oder von
ihnen abgeleitet sind; die Gesellschaft darf
jedoch keine Tätigkeiten ausüben, die ein
erlaubnispflichtiges Eigenhandelsgeschäft
in einem Land darstellen würden, in dem
diese Tätigkeit im aufsichtsrechtlichen
Sinne erlaubnispflichtig ist.
Anmeldung, Begründung, Schaffung, Kauf
oder sonstiger Erwerb, Verkauf oder
sonstige Veräußerung und Halten von
Patenten, Marken, Urheberrechten, Brevets
d'Invention, eingetragenen
Gebrauchsmustern, Lizenzen,
Konzessionen und dergleichen, die
Exklusiv- oder Nichtexklusivrechte oder
beschränkte Nutzungsrechte verleihen,
sowie von geheim gehaltenen oder
sonstigen Informationen, Daten und
Erfindungen; Nutzung, Ausübung,
Entwicklung oder Gewährung von Lizenzen
in Bezug auf die entsprechenden
Vermögensgegenstände, Rechte oder
Daten oder deren anderweitige Verwertung.

Abschluss von Vereinbarungen mit
Regierungen oder Behörden auf nationaler,
lokaler oder sonstiger Ebene, Einholung von
Rechten, Vorrechten und Konzessionen von
diesen Regierungen und Behörden sowie
Umsetzung, Ausübung und Einhaltung der
entsprechenden Vereinbarungen, Rechte,
Vorrechte und Konzessionen.

Errichtung, Bildung, Eintragung oder
Gründung einer oder mehrerer
Gesellschaften oder Personen im In- oder
Ausland.

Veranlassung der Eintragung oder
Erfassung der Gesellschaft, sei es als
Niederlassung oder anderweitig, in
jedwedem Land und an jedwedem Ort.

Abschluss von
Partnerschaftsvereinbarungen oder von
Übereinkünften zur Gewinnaufteilung,
Bildung von Interessengemeinschaften,
Kooperationen, Joint-Ventures oder zur
wechselseitigen Einräumung von Rechten
mit beliebigen Personen und
Gesellschaften, die einer bestimmten
Geschäftstätigkeit nachgehen oder an
einem bestimmten Rechtsgeschäft beteiligt
sind bzw. dies planen.

Verschmelzung mit anderen Gesellschaften
oder Personen.

Förderung der Vertragsfreiheit, Abwehr,
Bekämpfung und Prävention von sowie
Versicherung gegen Versuche, die
Vertragsfreiheit einzuschränken, Beitritt zu
gesetzlich zulässigen Vereinen, Verbänden
oder Zusammenschlüssen, Vornahme
sämtlicher sonstiger rechtlich zulässiger
Handlungen, die darauf abzielen, direkt oder
indirekt eine Vereitelung von oder eine
Einmischung in den Geschäftsbereich oder
die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu
verhindern, und das Treffen von
Vorkehrungen und Maßnahmen dagegen;
Bekämpfung von oder Leisten von
Widerstand gegen Streiks, Bewegungen
oder Organisationen, von denen davon
auszugehen ist, dass sie den Interessen der
Gesellschaft oder ihrer Mitarbeiter
abträglich sind, Beitritt zu jedweder Art von
Vereinigungen oder Fonds, die zu diesem
Zweck errichtet werden.

Vornahme unentgeltlicher Zuwendungen an
Personen oder Gesellschaften, zu denen
auch (ohne dadurch den allgemeinen
Charakter vorstehender Aussage zu
schmälern) die Leistung von
Kapitaleinlagen gehört; Vergabe von Boni
an die Geschäftsführer oder andere
Personen oder Gesellschaften, die im
Dienst der Gesellschaft stehen oder
standen, einschließlich Ersatz- und
stellvertretende Geschäftsführer und
andere leitende Angestellte oder
Mitarbeiter.

Gründung und Unterstützung oder Hilfe bei
der Gründung und Unterstützung von
Vereinigungen, Institutionen, Fonds,
Treuhandverhältnissen und
Zweckbündnissen, die zugunsten von
Geschäftsführern, ehemaligen
Geschäftsführern, Angestellten bzw.
ehemaligen Angestellten der Gesellschaft
oder deren Angehörigen oder mit ihnen
verbundenen Personen ins Leben gerufen
werden; Gewährung von Renten, Pensionen
und Zulagen zu Bedingungen und in einer
Form, die die Geschäftsführung der
Gesellschaft für angemessen hält; Leistung
von Zahlungen an Versicherungen und
Leistung oder Zusage von Zahlungen für
mildtätige oder dem Gemeinwohl dienende
Zwecke, für Ausstellungen oder für
öffentliche, allgemeine oder nützliche
Zielsetzungen oder für sonstige Ziele,
soweit dies nach dem Dafürhalten der
Geschäftsführung der Gesellschaft ratsam
ist.

Einrichtung eines Systems zum Kauf oder
zur Zeichnung von Aktien oder
Geschäftsanteilen der Gesellschaft oder
ihrer Holdinggesellschaft, das zu Gunsten
der Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter
der Gesellschaft oder einer
Tochtergesellschaft der Gesellschaft
errichtet wird, zu denen auch Personen, die
Geschäftsführer der Gesellschaft sind oder
waren und ein Anstellungsverhältnis oder
ein Amt in der Gesellschaft oder einer
Tochtergesellschaft der Gesellschaft
innehaben bzw. innehatten, gehören, und
Einzahlung von Beiträgen in dieses System;
Ausreichung von Darlehen oder
anderweitige Zurverfügungstellung von
Geldern an die Verwalter dieser
Treuhandverhältnisse bzw. an derzeitige
oder ehemalige Mitarbeiter der Gesellschaft
oder ihrer Holdinggesellschaft, um diese in
die Lage zu versetzen, Aktien oder
Geschäftsanteile der Gesellschaft bzw.
ihrer Holdinggesellschaft zu erwerben;
Entwurf und Umsetzung eines Konzepts zur
Beteiligung der Mitarbeiter der Gesellschaft
und/oder der Mitarbeiter ihrer
Tochtergesellschaften an den Gewinnen
der Gesellschaft oder ihrer
Holdinggesellschaft.

Zahlung von Honoraren an Personen oder
Gesellschaften für Leistungen, die im
Bereich Platzierung, Förderung der
Platzierung oder Garantie der Platzierung
von Anteilen am Stammkapital der
Gesellschaft oder von
Schuldverschreibungen, Obligationen oder
sonstigen Wertpapieren der Gesellschaft
oder im Zusammenhang mit der Gründung
oder Errichtung der Gesellschaft oder der
Führung ihrer Geschäfte erbracht wurden
oder noch erbracht werden sollen.

Erwirkung von Maßnahmen des irischen
Parlaments (Oireachtas) oder einer
vorläufigen Anordnung, durch die der
Gesellschaft die Möglichkeit gegeben wird,
einen ihrer Geschäftszwecke
rechtswirksam werden zu lassen, die
Satzung der Gesellschaft zu ändern oder
einen sonstigen Zweck zu verfolgen, der
sinnvoll erscheint; Erhebung von Einspruch
gegen Verfahren oder Anträge, die dem
Anschein nach darauf ausgerichtet sind, die
Interessen der Gesellschaft direkt oder
indirekt zu beeinträchtigen.

Ergreifung von Maßnahmen zur
Bekanntmachung der Produkte der
Gesellschaft in jeder zweckmäßig
erscheinenden Form, insbesondere durch
Werbung in der Presse, durch
Rundschreiben, durch Kauf und Ausstellung
von Kunstwerken oder sonstigen relevanten
Werken, durch Veröffentlichung von
Büchern und Zeitschriften sowie durch
Vergabe von Preisen, Prämien und
Spenden.
Übernahme und Ausübung des Amtes eines
Trustees und Nominees zum Zwecke der
treuhänderischen Verwahrung und
Verwaltung jedweder Art von Vermögen im
Namen einer Person oder einer
Gesellschaft; Tätigkeit als Trustee,
Nominee, Erfüllungsgehilfe,
Testamentsvollstrecker, Verwalter,
Registerführer, Gesellschaftssekretär,
Ausschuss oder Vertreter grundsätzlich für
jeden Zweck, entweder allein oder
zusammen mit anderen für eine Person
oder Gesellschaft; Übertragung von
Eigentum auf jedwede Person oder
Gesellschaft, unabhängig davon, ob ein
ausdrückliches Treuhandverhältnis
zugunsten der Gesellschaft besteht oder
nicht.

Zahlung aller Kosten, Gebühren, Abgaben
und Auslagen, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, Gründung und Registrierung
der Gesellschaft anfallen oder sich darauf
beziehen.

Tätigung sämtlicher oder eines Teils der
vorstehend genannten Handlungen in
jedem Teil der Welt, sei es als Auftraggeber,
Vertreter, Auftragnehmer, Treuhänder oder
anderweitig, auch über oder durch
Treuhänder, Vertreter oder anderweitig und
entweder allein oder gemeinsam mit einer
Person oder Gesellschaft.

Ausschüttung des Gesellschaftsvermögens
in Sachwerten unter den Gesellschaftern
oder, soweit nur ein Gesellschafter
vorhanden ist, an den Einzelgesellschafter
der Gesellschaft.

Ergreifung sämtlicher sonstiger
Maßnahmen, welche die Geschäftsführung
der Gesellschaft für die Erreichung der oben
genannten Ziele oder eines dieser Ziele für
zweckmäßig oder förderlich hält.
1.000.000,00
EUR
a)
Jeder Direktor vertritt die Gesellschaft einzeln.

b)
director:
Love, Kristopher, Bonnyrigg / Vereinigtes
Königreich, *XX.XX.XXXX
director:
McAree, Damian, Dublin / Irland, *XX.XX.XXXX
director:
McLauchlan, Mark, Bishopstown/Co. Cork /
Irland, *XX.XX.XXXX
Ständiger Vertreter:
Durham, Adrian John, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Private company limited by shares (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung irischen Rechts).
Satzung vom 27.09.2019.
a)
25.08.2020
Dr. Vittinghoff
2b)
Ausgeschieden:
Ständiger Vertreter:
Durham, Adrian John, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Ständiger Vertreter:
Friedrich, Kai, Schwabach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ständiger Vertreter:
Philippi, Jonas, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
06.10.2020
Sammer
3b)
Ausgeschieden:
director:
McLauchlan, Mark, Bishopstown/Co. Cork /
Irland, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Ständiger Vertreter:
Friedrich, Kai, Schwabach, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
director:
Love, Kristopher, Bonnyrigg / Vereinigtes
Königreich, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
director Damian McAree oder einem ständigen
Vertreter oder einem Prokuristen der
Zweigniederlassung.

Vertretungsbefugnis geändert, nun:
director:
McAree, Damian, Dublin / Irland, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
director Kristopher Love oder einem ständigen
Vertreter oder einem Prokuristen der
Zweigniederlassung.

Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Ständiger Vertreter:
Philippi, Jonas, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
director der Gesellschaft, der zur Vertretung der
Zweigniederlassung berechtigt ist, oder einem
anderen ständigen Vertreter oder einem
Prokuristen der Zweigniederlassung; mit der
Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem director
der Gesellschaft, der zur Vertretung der
Zweigniederlassung berechtigt ist, oder einem
ständigen Vertreter;
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Schmidt-Fischbach, Pamela, Beutelsbach,
*XX.XX.XXXX
a)
30.09.2021
Sammer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.