Die Anwerbung und die Auswahl von Arbeitskräften für Zeitarbeitsunternehmen, die Verwaltung von, die Beteiligung an, die Finanzierung von, der Betrieb von, die Führung der Geschäfte oder des Managements von oder die Beteiligung auf andere Weise an Unternehmen, die Anlage in, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien, von Wertpapieren sowie von anderen Renditeobjekten jeder Art, der Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, sofern dies nicht zur Ausübung der Lebensversicherung nach Maßgabe von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e des niederländischen Gesetzes über die Aufsicht des Versicherungsbetriebes (Wet Toezicht Verzekeringsbedrijf) führt, als Bürge aufzutreten oder Sicherheit zu leisten für die Schulden von Dritten, alles, was mit dem Obengenannten zusammenhängt und ferner die Vornahme aller Handlungen, die für das Obengenannte bedeutsam sind oder damit zusammenhängen, und zwar alles im weitesten Sinne des Wortes, der Abschluss von Leibrentenverträgen sowie die Auszahlung von regelmäßigen Leistungen, die Gründung und der Erwerb von, die Beteiligung an, die Zusammenarbeit mit, die Führung der Geschäfte von sowie das Finanzieren (lassen) von anderen Unternehmen, in welcher Rechtsform auch immer, die Gewährung und der Abschluss von Darlehen, die Verwaltung von und die Verfügung über registrierpflichtige Sachen und die Sicherheitsleistung, auch für Schulden von anderen, die Ausführung von allem, was mit dem Obengenannten zusammenhängt oder dazu beitragen kann, und zwar alles im weitesten Sinne.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird von einer aus einem oder mehreren Geschäftsführern bestehenden Geschäftsführung geleitet. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt.Diese kann einem oder mehreren Geschäftsführern den Titel Allgemeingeschäftsführer (Algemeen Directeur) verleihen.Die Gesellschafterversammlung kann diesen Titel zu jeder Zeit aberkennen.Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft. Die Vertretungsbefugnis steht auch zu: Zwei gemeinsam handelnden Geschäftsführern und auch jedem Geschäftsführer mit dem Tilel Alleingeschäftsführer. Wenn ein oder mehrere Geschäftsführer einen Interessenkonflikt mit der Gesellschaft im Sinne von Art 2:256 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben, sind die anderen Geschäftsführer befugt, die Gesellschaft zu vertreten. Wenn die Gesellschft dadurch mit Rücksicht auf den ersten Satz der Bestimmung in diesem Absatz nicht vertreten werden kann, ist die dazu von der Gesellschafterversammlung zu bestimmende Person befugt, die Gesellschaft zu vertreten. Wenn jedoch der Interessenkonflikt des Geschäftsführers lediglich darin besteht, dass er auch Geschäftsführer von einer oder mehreren an dem Rechtsgeschäft beteiligten Parteien ist (rein qualitativer Interessenkonflikt), ist der zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Gesellschafterversammlung ist lediglich befugt, eine oder mehrere andere Personen zu bestimmen, die befugt ist/sind,die Gesllschaft bei einem Interessenkonflikt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
FnO Euroflex B.V. Zweigniederlassung Deutschland
Seebad Loddin
Hauptniederlassung
FnO Euroflex B.V.
Tilburg
Geschäftsführer(in)
René Henricus Wilhelmus Geradus Alofs
Loddin
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2002 mit Änderung vom 18.12.2007.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Sitzverlegung der Zweigniederlassung von Kleve (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 11794) nach Loddin.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stralsund (91 IN 206/14) vom 15.04.2016 ist über das Vermögen der Zweigniederlassung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.