Handelsregister · HRB 719155
Chronologischer Auszug
FM Steeltec GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) FM Steeltec GmbH b) Offenburg Geschäftsanschrift: Englerstraße 4, 77652 Offenburg c) Die Konstruktion, Herstellung und Bearbeitung sowie Vertrieb von Erzeugnissen aus Stahl und anderen Metallen und alle damit verbundene Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Münscher, Alexander Stefan, Appenweier, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017 mit Nachtrag vom 27.06.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz der Gesellschaft ist von Lichtenau (Amtsgericht Mannheim HRB 728115) nach Offenburg verlegt. | a) 02.01.2019 Volkmer b) Tag der ersten Eintragung: 06.07.2017 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 26.02.2020 (20 IN 76/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 04.03.2020 Hügel | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 01.05.2020 (20 IN 76/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Offenburg, 20 IN 76/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 15.05.2020 Amann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.