Handelsregister · VR 510097

Registerinformationen

Flugsportclub Mühlacker und Umgebung e.V. · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Flugsportclub Mühlacker und Umgebung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Mühlacker

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 510097
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
03.07.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Dinter

Sachsenheim

Vorstand

Nino Kunert

Bad Teinach-Zavelstein

Vorstand

Louis Minberg

Althengstett

Vorstand

Roger von Bank

Renningen

Vorstand

Alexander Kartschall

Wiernsheim

Vorstand

Leonie Muthsam

Wimsheim

Vorstand

Sven Quickert

Karlsruhe

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.01.1956 in Neufassung vom 21.02.1987 mit Änderung vom 27.03.1998, 28.03.2003, 12.11.2010 und 21.03.2014.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Umlagen und Pflichtarbeitsstunden) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung und Verbandsmitgliedschaft) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2014.
  • Tag der ersten Eintragung: 28.02.1956
  • Satzung: Vorband AG Maulbronn Blatt 583 ff.
  • Satzung: Sonderband 1 Blatt 69 ff.
  • Satzung: Sonderband 1 Blatt 114-118

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.