Handelsregister · VR 28125
Chronologischer Auszug
Flugmodellsportclub Neuhardenberg e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Flugmodellsportclub Neuhardenberg e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 € (i. W. fünftausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Vorsitzender und Kassenwart: 1. Au, Holger, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg Stellvertreter des Vorsitzenden: 2. Fellendorf, Donald, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg Schriftführer: 3. Neumann, Bernd, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 08.07.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 22.10.1995 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.02.2008 ist der Sitz des Vereins von Neuhardenberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 4714 FF) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Geschäftsstelle), § 2 (Vereinszweck), § 3 (Vereinstätigkeit), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 9 (Der Vorstand). | a) 27.10.2008 Erdmann b) Tag der ersten Eintragung: 13.08.1990 Satzung Bl. 2-10 Beschl. Bl. 17, 55-59 Bd. 1, 6/7, 12 Bd. 2 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung) beschlossen. | a) 09.03.2015 Pietsch b) Beschluss Bl.27/37 (41-44) | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Nicht mehr Stellvertreter des Vorsitzenden: 2. Fellendorf, Donald Nicht mehr Schriftführer: 3. Neumann, Bernd Stellvertreter des Vorsitzenden: 4. Krüger, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder); § 9 (Vorstand); § 10 (Mitgliederversammlung); § 11 (neu: Vermögen des Vereins) und § 12 (Kontrollorgan) beschlossen. | a) 03.07.2019 Pacholke b) Beschluss Bl. 51-53/54-55 (56-61) Bd.II |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.