Handelsregister · VR 28125

Chronologischer Auszug

Flugmodellsportclub Neuhardenberg e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Flugmodellsportclub Neuhardenberg e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem
Kassenwart und dem Schriftführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 € (i. W.
fünftausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.

b)
Vorsitzender und Kassenwart:

1.
Au, Holger, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg

Stellvertreter des Vorsitzenden:

2.
Fellendorf, Donald, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg

Schriftführer:
3.
Neumann, Bernd, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 08.07.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 22.10.1995
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
22.02.2008 ist der Sitz des Vereins von Neuhardenberg (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 4714
FF) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert
in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Geschäftsstelle), § 2 (Vereinszweck), § 3 (Vereinstätigkeit), § 6
(Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 9 (Der
Vorstand).
a)
27.10.2008
Erdmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
13.08.1990

Satzung Bl. 2-10
Beschl. Bl. 17,
55-59 Bd. 1, 6/7,
12 Bd. 2
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung) beschlossen.
a)
09.03.2015
Pietsch
b)
Beschluss
Bl.27/37 (41-44)
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr Stellvertreter des Vorsitzenden:

2. Fellendorf, Donald

Nicht mehr Schriftführer:

3. Neumann, Bernd

Stellvertreter des Vorsitzenden:

4.
Krüger, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neuhardenberg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019
hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder); § 9 (Vorstand); § 10
(Mitgliederversammlung); § 11 (neu: Vermögen
des Vereins) und § 12 (Kontrollorgan) beschlossen.
a)
03.07.2019
Pacholke
b)
Beschluss Bl.
51-53/54-55
(56-61) Bd.II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.